Rechtsprechung
BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 172/15 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Rückkehrzusage - Verlangen eines Vertragsangebots - Annahmeverzug
- rechtsprechung-im-internet.de
Rückkehrzusage - Verlangen eines Vertragsangebots - Annahmeverzug
- IWW
§ 611 Abs. 1, § ... 615 Satz 1 BGB, § 611 Abs. 1 BGB, §§ 145 bis 147 BGB, § 894 Satz 1 ZPO, § 147 ff. BGB, § 151 BGB, § 151 Satz 1 BGB, § 147 BGB, § 311a Abs. 1 BGB, § 326 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 BGB, § 275 Abs. 1 BGB, § 563 Abs. 3 ZPO, § 326 Abs. 1 BGB, §§ 276, 278 BGB, § 615 BGB, § 326 BGB, § 297 BGB, §§ 294 ff. BGB, § 326 Abs. 2 BGB, § 280 Abs. 1, Abs. 2, §§ 286, 249 Abs. 1, § 251 Abs. 1 BGB, § 256 ZPO, § 91 Abs. 1, § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO
- Wolters Kluwer
- bag-urteil.com
Rückkehrzusage - Verlangen eines Vertragsangebots - Annahmeverzug
- rewis.io
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rückkehrzusage; Verlangen eines Vertragsangebots; Annahmeverzug
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 20.06.2014 - 6 Ca 11423/13
- LAG Berlin-Brandenburg, 04.02.2015 - 15 Sa 1464/14
- BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 172/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (20)
- BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 975/13
Rückwirkend begründetes Arbeitsverhältnis - Annahmeverzug
Auszug aus BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 172/15
Daran fehlt es bei einem rückwirkend begründeten Arbeitsverhältnis für den in der Vergangenheit liegenden Zeitraum (BAG 19. August 2015 - 5 AZR 975/13 - Rn. 22) .Die Fiktion der Angebotserklärung bewirkt sämtliche Rechtsfolgen, die eine im selben Zeitpunkt abgegebene wirksame Willenserklärung mit entsprechendem Inhalt hätte (BAG 19. August 2015 - 5 AZR 975/13 - Rn. 19 f. mwN) .
Der Zeitablauf führte die Unmöglichkeit der Arbeitsleistung herbei, weil sich in einem Vollzeitarbeitsverhältnis ohne Möglichkeit zur vertragsgerechten Nachholung der Arbeitsleistung der Fixschuldcharakter der Arbeitspflicht umfassend auswirkt (vgl. BAG 19. August 2015 - 5 AZR 975/13 - Rn. 23) .
mindestens fahrlässiges Handeln (BAG 19. August 2015 - 5 AZR 975/13 - Rn. 26 ff.) .
Fehlt es hieran, zB weil das Arbeitsverhältnis nicht erfüllbar war (vgl. BAG 19. August 2015 - 5 AZR 975/13 - Rn. 24 ff.) , ein Fall des § 297 BGB gegeben war (vgl. BAG 23. September 2015 - 5 AZR 146/14 - Rn. 26) oder der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung entgegen §§ 294 ff. BGB nicht angeboten hatte, kann der Vergütungsanspruch nach § 326 Abs. 2 BGB aufrechterhalten werden, wenn dessen Voraussetzungen (BAG 23. September 2015 - 5 AZR 146/14 - Rn. 26) erfüllt sind.
Die Umstände, die zur Unmöglichkeit der Arbeitsleistung geführt haben, sind identisch mit den Tatsachen, die einen möglichen Verzug der Beklagten mit der Abgabe des Vertragsangebots begründen (vgl. BAG 19. August 2015 - 5 AZR 975/13 - Rn. 36) .
- BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 76/07
Vertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - AGB-Kontrolle
Auszug aus BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 172/15
Das Feststellungsinteresse ist Prozessvoraussetzung nur für das stattgebende Urteil (vgl. BAG 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - Rn. 13 mwN, BAGE 128, 73; 15. Juli 2009 - 5 AZR 921/08 - Rn. 12) .Deshalb ist das Revisionsgericht auch bei Fehlen des Feststellungsinteresses jedenfalls dann zu einer Sachentscheidung befugt, wenn gewichtige prozessökonomische Gründe gegen eine Prozessabweisung sprechen, etwa wenn die Klage eindeutig und unzweifelhaft abweisungsreif ist (vgl. BAG 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - aaO; 6. Oktober 2011 - 6 AZR 172/10 - Rn. 16; 16. Dezember 2015 - 5 AZR 567/14 - Rn. 39) .
Bei einer solchen Konstellation ist dem Ziel der Feststellungsklage, den Rechtsfrieden unter Beachtung des Gebots prozessökonomischen Verhaltens zu sichern, mit einer Abweisung der Feststellungsklage durch das Revisionsgericht besser gedient als mit einem Prozessurteil (vgl. BAG 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - Rn. 14, BAGE 128, 73; 6. Oktober 2011 - 6 AZR 172/10 - Rn. 17) .
- BAG, 09.02.2011 - 7 AZR 91/10
Wiedereinstellungsanspruch - Anspruch auf Abgabe einer Angebotserklärung mit …
Auszug aus BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 172/15
Sie trifft lediglich eine vereinheitlichende Regelung für individualvertragliche Umsetzungsakte (BAG 9. Februar 2011 - 7 AZR 91/10 -; 13. Juni 2012 - 7 AZR 459/10 - Rn. 23; 19. Oktober 2011 - 7 AZR 471/10 - Rn. 24) .Er hätte vielmehr - was mit der von ihm gewählten Geltendmachung des Rückkehrrechts durch Verlangen (nur) der Abgabe eines Angebots und eine hierauf gerichtete Klage gerade vermieden wird (vgl. BAG 9. Februar 2011 - 7 AZR 91/10 - Rn. 20) - unmittelbar die aus dem Arbeitsverhältnis resultierenden Pflichten einhalten müssen.
Das Arbeitsverhältnis konnte in der Vergangenheit tatsächlich nicht durchgeführt werden (vgl. BAG 9. Februar 2011 - 7 AZR 91/10 - Rn. 26 mwN) .
- BAG, 06.10.2011 - 6 AZR 172/10
Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters
Auszug aus BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 172/15
Deshalb ist das Revisionsgericht auch bei Fehlen des Feststellungsinteresses jedenfalls dann zu einer Sachentscheidung befugt, wenn gewichtige prozessökonomische Gründe gegen eine Prozessabweisung sprechen, etwa wenn die Klage eindeutig und unzweifelhaft abweisungsreif ist (…vgl. BAG 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - aaO; 6. Oktober 2011 - 6 AZR 172/10 - Rn. 16; 16. Dezember 2015 - 5 AZR 567/14 - Rn. 39) .Bei einer solchen Konstellation ist dem Ziel der Feststellungsklage, den Rechtsfrieden unter Beachtung des Gebots prozessökonomischen Verhaltens zu sichern, mit einer Abweisung der Feststellungsklage durch das Revisionsgericht besser gedient als mit einem Prozessurteil (vgl. BAG 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - Rn. 14, BAGE 128, 73; 6. Oktober 2011 - 6 AZR 172/10 - Rn. 17) .
- BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 146/14
Annahmeverzug - Leistungsunfähigkeit - auflösende Bedingung
Auszug aus BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 172/15
Fehlt es hieran, zB weil das Arbeitsverhältnis nicht erfüllbar war (vgl. BAG 19. August 2015 - 5 AZR 975/13 - Rn. 24 ff.) , ein Fall des § 297 BGB gegeben war (vgl. BAG 23. September 2015 - 5 AZR 146/14 - Rn. 26) oder der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung entgegen §§ 294 ff. BGB nicht angeboten hatte, kann der Vergütungsanspruch nach § 326 Abs. 2 BGB aufrechterhalten werden, wenn dessen Voraussetzungen (BAG 23. September 2015 - 5 AZR 146/14 - Rn. 26) erfüllt sind. - BAG, 16.12.2015 - 5 AZR 567/14
Zuschuss zum Transferkurzarbeitergeld - Entgeltabrechnung
Auszug aus BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 172/15
Deshalb ist das Revisionsgericht auch bei Fehlen des Feststellungsinteresses jedenfalls dann zu einer Sachentscheidung befugt, wenn gewichtige prozessökonomische Gründe gegen eine Prozessabweisung sprechen, etwa wenn die Klage eindeutig und unzweifelhaft abweisungsreif ist (…vgl. BAG 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - aaO; 6. Oktober 2011 - 6 AZR 172/10 - Rn. 16; 16. Dezember 2015 - 5 AZR 567/14 - Rn. 39) . - BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 573/04
Schadensersatz wegen Nichtübernahme von Auszubildenden
Auszug aus BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 172/15
a) Die Initiativlast für eine Wiedereinstellung liegt - vorbehaltlich einer abweichenden Rückkehrregelung (vgl. BAG 14. Mai 1997 - 7 AZR 159/96 - zu 1 der Gründe, BAGE 85, 367; 29. September 2005 - 8 AZR 573/04 - Rn. 27) - beim Arbeitnehmer, also hier beim Kläger. - BAG, 15.07.2009 - 5 AZR 921/08
Entnahmen aus Spielbanktronc
Auszug aus BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 172/15
Das Feststellungsinteresse ist Prozessvoraussetzung nur für das stattgebende Urteil (vgl. BAG 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - Rn. 13 mwN, BAGE 128, 73; 15. Juli 2009 - 5 AZR 921/08 - Rn. 12) . - BAG, 14.05.1997 - 7 AZR 159/96
Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis
Auszug aus BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 172/15
a) Die Initiativlast für eine Wiedereinstellung liegt - vorbehaltlich einer abweichenden Rückkehrregelung (vgl. BAG 14. Mai 1997 - 7 AZR 159/96 - zu 1 der Gründe, BAGE 85, 367; 29. September 2005 - 8 AZR 573/04 - Rn. 27) - beim Arbeitnehmer, also hier beim Kläger. - BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 886/12
Pausengewährung - Annahmeverzug
Auszug aus BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 172/15
In Annahmeverzug kann ein Arbeitgeber nur geraten, wenn zum Zeitpunkt des Angebots der Arbeitsleistung ein erfüllbares Arbeitsverhältnis besteht, aufgrund dessen der Arbeitnehmer berechtigt ist, die Arbeitsleistung zu erbringen und es dem Arbeitgeber obliegt, die Arbeitsleistung anzunehmen (vgl. BAG 25. Februar 2015 - 5 AZR 886/12 - Rn. 14) . - BGH, 12.10.1999 - XI ZR 24/99
Annahme eines lediglich vorteilhaften Angebots; Bestimmbarkeit der …
- BAG, 18.08.2011 - 8 AZR 312/10
Betriebsübergang - Aufhebungsvertrag mit dem Betriebsveräußerer - endgültiges …
- BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 593/12
Bestimmtheit des Streitgegenstands - objektive Klagehäufung - Vergütung wegen …
- BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 610/11
Versorgungsvertrag - Betriebliche Übung
- BAG, 17.03.2015 - 9 AZR 702/13
Wiedereinstellungszusage - Klageantrag - Eröffnung des Insolvenzverfahrens über …
- BGH, 14.10.2003 - XI ZR 101/02
Entbehrlichkeit des Zugangs der Annahmeerklärung
- BAG, 13.06.2012 - 7 AZR 459/10
Wiedereinstellungsanspruch aufgrund eines vereinbarten Rückkehrrechts - …
- BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 471/10
Wiedereinstellungsanspruch - Antragsauslegung - unterlassene Klage auf Abgabe …
- BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 688/12
Klage auf Abgabe einer Willenserklärung - Auslegung einer Rückkehrzusage
- LAG Berlin-Brandenburg, 04.02.2015 - 15 Sa 1464/14
Annahmeverzug - Rückkehrrecht - rückwirkendes Arbeitsverhältnis - Schuldnerverzug